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Ferienvermietung auf Mallorca

Geschrieben von Sandra am 25.09.2015

Die Ferienvermietung von Mallorca Immobilien wirft immer wieder Fragen auf, da vielen oft nicht klar ist, ob man Villen und Apartments gleichermaßen für touristische Zwecke nutzen kann. Es gibt jedoch ein Tourismusgesetz, indem explizit festgehalten wurde, dass ausschließlich freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften tage- oder wochenweise vermietet werden dürfen. Die Ferienvermietung von Wohnungen sowie von Reihenhäusern, die sich in einer Wohnanlage befinden, ist nach wie vor nicht gestattet.

Voraussetzungen für die Ferienvermietung von Mallorca Immobilien

Um eine Immobilie auf Mallorca touristisch vermieten zu können, muss man jedoch vorher eine eigenverantwortliche Erklärung (declaración responsable) abgeben. Hierbei wird in einem vorgefertigtem Dokument erklärt, dass alle gesetzlich geforderten Voraussetzungen für eine Ferienvermietung erfüllt sind. Dieses Formblatt kann vom Eigentümer selbst, aber auch von einer von ihm betrauten Agentur eingereicht werden.

Das Dokument kann unter diesem Link heruntergeladen werden: https://www.caib.es/seucaib/es/tramites/tramite/1095724/

Damit man die Erlaubnis zur Ferienvermietung seines Einfamilienhauses oder seiner Doppelhaushälfte erhält, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. So darf die Immobilie nicht über mehr als sechs Schlafzimmer verfügen und nicht mit mehr als zwölf Schlafplätzen ausgestattet sein, wobei bei jeweils drei Schlafplätzen immer mindestens ein Badezimmer zur Verfügung stehen muss. Des Weiteren muss der Antragsteller in der eigenverantwortlichen Erklärung garantieren, das bestimmte Mindestleistungen erbracht werden.

Mindestleistungen um als Ferienunterkunft registriert zu werden

Hierzu zählen beispielsweise ein regelmäßiger Reinigungsservice der Unterkunft, eine ständige Wartung aller Installationen, eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung, eine vorliegende Benutzungsanweisung für das Haus auf Spanisch, Katalanisch sowie mindestens einer Fremdsprache, das Bereitstellen von Bettwäsche, Geschirr, Handtüchern etc. sowie ein Ansprechpartner vor Ort, der rund um die Uhr telefonisch erreichbar ist. Zusätzlich wird von der Tourismusbehörde eine ausdrückliche Erklärung verlangt, die belegt, dass keine baurechtlichen Verstöße an der Mallorca Immobilie vorgenommen wurden.

Neben der eigenverantwortlichen Erklärung, bedarf es noch einige weitere Dokumente und Unterlagen, die dann bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. So wird unter anderem eine genaue Beschreibung des gesamten Gebäudes, inklusive Flächenangabe der einzelnen Räume, verlangt sowie Skizzen oder Grundrisspläne von jedem einzelnen Stockwerk. Darüber hinaus ist eine Kopie der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beizulegen.

Erlaubnis zur Ferienvermietung auf Mallorca

Erst wenn alle Dokumente vorhanden sind, sollte man die eigenverantwortliche Erklärung bei der Generaldirektion des Landesministeriums für Tourismus und Sport einreichen, die diese dann in ein Register einträgt, welches die für Ferienvermietung zugelassenen Immobilien führt. Sofort nach dem Einreichen der Erklärung, darf die touristische Vermietung stattfinden. Es bedarf also keine wochenlangen Wartezeiten, bis man eine Genehmigung zur Ferienvermietung erhält.

Sollte es jedoch zu einer Überprüfung der in der eigenverantwortlichen Erklärung gemachten Angaben kommen und es stellt sich heraus, dass die in dem Gesetz und der Verordnung vorgesehenen Mindestleistungen und Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann dies nicht nur eine empfindliche Verwaltungsstrafe nach sich ziehen, sondern auch die sofortige Löschung der Immobilie aus dem Register für touristische Tätigkeiten zur Folge haben. In der Regel werde diese Prüfungen jedoch meist erst nach etwa sechs Monaten durchgeführt.

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