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Immobilienkauf Mallorca

Geschrieben von Sandra am 26.04.2018

Worauf müssen Sie bei einem Immobilienkauf auf Mallorca achten? Das erste worum Sie sich kümmern sollten, ist die spanische Steuernummer, die sogenannte NIE (Número de Identificación de Extranjero, Identifikation für Ausländer). Ohne diese Nummer ist es fast unmöglich auf Mallorca irgendwelche Verträge, Autokauf, Immobilienkauf, Bankverträge, etc. abzuschließen. Die NIE-Nummer muss in Palma in der Ausländerbehörde beantragt werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit eine „Gestoría“ zu beauftragen, die das für Sie erledigt. Um eine Immobilie auf Mallorca zu erwerben ist es notwendig, dass man ein spanisches Bankkonto besitzt, da vor dem Notartermin ein Scheck über den Kaufpreis abgeholt werden muss.
Wenn Sie eine Finanzierung benötigen ist es ratsam diese auf Mallorca abzuschließen, da die meisten Banken in Deutschland einen Immobilienkauf auf Mallorca nicht finanzieren. Es besteht die Möglichkeit bis zu 70% des Schätzwertes finanziert zu bekommen. Gerne können wir Ihnen hierfür einen geeigneten Finanzdienstleister empfehlen.
Auf Mallorca ist es nicht notwendig einen Reservierungs – und Optionsvertrag mit einer notariellen Beurkundung abzuschließen. Der endgültige Kaufvertrag sollte jedoch durch einen Notar geschlossen werden, da die Eintragung im Grundbuch ratsam ist, denn ohne gibt es keinen „Gutglaubensschutz“.
Reservierungsvertrag: der Käufer hat die Möglichkeit die Immobilie für einige Tage zu reservieren. Der Verkäufer verpflichtet sich, gegen eine Reservierungsgebühr die Immobilie freizuhalten. Entscheidet sich der Käufer das Objekt zu erwerben so wird bei dem Kauf der angezahlte Betrag angerechnet. Entscheidet er sich dagegen, behält in den meisten Fällen der Verkäufer den Betrag.
Optionsvertrag: ähnlich wie die Reservierungsgebühr, verpflichtet sich der Verkäufer für eine bestimme Zeit, meistens ca. eine Woche bis drei Monate nicht an Dritte das gewünschte Objekt zu verkaufen. In der Regel sind es 10% des Kaufpreises, die vorher entrichtet werden müssen, diese Summe wird beim Kauf angerechnet. In der Regel wird die Optionsgebühr bei einem Makler, Rechtsanwalt oder Notar auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Falls der Verkäufer aus bestimmten Gründen die Immobilie doch nicht verkaufen möchte, zum Beispiel, weil dieser das Objekt zu einem höheren Preis verkaufen konnte, muss der Verkäufer üblicherweise die Optionsgebühr zurückzahlen und zusätzlich einen Schadensersatz. Dies hängt von der Vertragsvereinbarung ab.
Der notarielle Kaufvertrag erhält eine Beschreibung der Immobilie, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Der notarielle Kaufvertrag ist ebenfalls sehr wichtig um sicher zu gehen, dass man keine Schulden (Belastungen) vom Vorbesitzer übernimmt. Der Notar sendet dem Grundbuchamt die Beurkundung per Email oder Fax, damit Rechtsicherheit gewährleistet werden kann. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer kann der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.
Private Property Mallorca steht Ihnen selbstverständlich während des gesamten Kaufprozesses zur Seite.

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