FAQ - WAS SIE SCHON IMMER WISSEN WOLLTEN
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen möchten, ist es von Vorteil, einen Immobilienmakler an Ihrer Seite zu haben. Die Vorschriften für den Immobilienkauf auf Mallorca sind anders als in Deutschland deshalb können die Prozesse zeitaufwändig und mühsam sein.
Wir als Immobilienmakler auf Mallorca können Ihnen helfen, diesen Prozess schneller und effizienter zu durchlaufen. Wir können Ihnen auch helfen, Immobilien zu finden, die nicht öffentlich im Internet verfügbar somit steht ihnen ein weit aus größeres Portfolio an Luxusimmobilien zur Verfügung.
Es gibt eine Vielzahl von Immobilienmaklern auf der Insel, und Sie könnten versucht sein, sich an alle zu wenden. Wir empfehlen jedoch, nicht mehr als 2 oder 3 Makler zu beauftragen.
Mit uns können Sie sich sogar das sparen, denn wir arbeiten mit den meisten Maklern auf Mallorca zusammen. Unter anderem haben wir Scouts, die nur versuchen, Ihre Traumimmobilie auf Mallorca zu finden.
Auch wenn Sie auf unserer Website nicht fündig werden, können wir Sie bei Ihrer Suche effizient unterstützen.
Ja, wir raten jedem Kunden einen Anwalt (Abogado) zu beauftragen, um zusätzliche Rechtsicherheit zu gewährleisten. Für Vertragsentwürfe, Due Diligence oder andere spanische Bürokratien ist ein Anwalt sehr hilfreich. Spanien bietet eine sehr hohe Rechtssicherheit bei einem Immobilienerwerb, jedoch können ohne Anwalt unerwartete Kosten auftreten, wenn der Käufer gewisse Prozesse nicht beachtet hat oder Dokumente nicht geprüft wurden.
Die Kosten eines Rechtsanwaltes variieren, je nachdem welche Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen. Überwiegend berechnen die Anwälte 1% des Kaufpreises.
Ja, Sie bekommen in Spanien Hypotheken, diese sind sehr gefragt da die Zinsen sehr niedrig sind und diese ebenso steuerliche Vorteile haben können. Sie haben die Möglichkeit bis zu 70% des Schätzwertes finanziert zu bekommen. Wir arbeiten mit einem Unternehmen zusammen, welches sich auf die Abwicklung von Hypothekendarlehen und andere Finanzprodukte in Spanien spezialisiert. Sie können über den Dienstleister die besten Bankkonditionen erhalten.
Eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) Nummer ist eine Spanische Ausländeridentitätsnummer. Alle Ausländer, die in Spanien berufliche, soziale oder auch wirtschaftliche Interessen pflegen, erhalten eine Ausländeridentitätsnummer. Die NIE Nummer ist ein wichtiges Dokument, welches bei Anträgen, Formalitäten, Kontoeröffnung, unterschiedliche Verträge (Miete, Handy), Arbeitsverträge, etc. immer angegeben werden muss. Diese Nummer dient ebenso als Steuernummer (NIF – Número de Identificación Fiscal).
Sie haben die Möglichkeit die NIE Nummer bei einem spanischen Konsulat, bei einer Polizeistation (Dirección General de la Policía y de la Guardia Civil) oder auch über einen Vermittler (Gestor) beantragen. Aber auch wir können Ihnen hier behilflich sein.
Der Verkäufer verpflichtet sich für einen vereinbarten Zeitraum, im Normalfall ca. 1 Woche bis 3 Monat (von Fall zu Fall anders) das gewünschte Objekt nicht an Dritte zu verkaufen. In der Regel wird eine Optionsgebühr bezahlt. In dieser Zeit hat der Käufer die Möglichkeit die Immobilie zum Kaufpreis zu erwerben. In der Regel sind es 10% des Kaufpreises, die vorher entrichtet werden müssen. Diese Summe wird beim Kauf angerechnet. Falls der Verkäufer aus bestimmten Gründen die Immobilie doch nicht verkaufen kann oder möchte, zum Beispiel weil dieser das Objekt zu einem höheren Preis verkaufen konnte, muss der Verkäufer üblicherweise die Optionsgebühr zurückzahlen und zusätzlich einen Schadensersatz. Dies hängt von der Vertragsvereinbarung ab.
Um eine Eintragung in das Grundbuch zu gewährleisten, muss eine notarielle Beurkundung stattfinden. Diese wird im spanischen „escritura“ genannt.
Die Notarurkunde erhält eine Beschreibung der Immobilie, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Ebenfalls ist ein notarieller Kaufvertrag sehr wichtig um die Sicherheit zu haben, dass man keine Schulden (Belastungen) vom Vorbesitzer übernimmt. Der Notar sendet dem Eigentumsregister die Beurkundung per Email oder Fax, damit Rechtssicherheit gewährleistet werden kann. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer kann der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.
Es sollten zusätzlich ca. 8 bis 12 % des Kaufpreises für die Kaufnebenkosten einkalkuliert werden. In den Kaufnebenkosten sind 10 % Mehrwertsteuer (IVA) bei Neubauten und 8 bis 11 % Grunderwerbssteuer bei Wiederverkaufsimmobilien enthalten.
Die Provision wird in der Regel von dem Verkäufer bezahlt, in Höhe von 5-6% zzgl. Mehrwertsteuer. In Ausnahmefällen kann die Provision auch vom Käufer bezahlt werden, dies wird Ihnen jedoch rechtzeitig mitgeteilt.
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie Mehrwertsteuer (IVA) oder Grunderwerbsteuer (ITP) entrichten.
Mehrwertsteuer
Bei einem erstmaligen Kauf einer Immobilie wird Mehrwertsteuer entrichtet. Bei einer Immobilie mit Garagenstellplätzen müssen Sie vom Kaufpreis 10% versteuern. Bei einem Kauf von einem Grundstück oder Gewerbeimmobilien belaufen sich die Steuern auf 21%.
Stempelsteuer
Seit dem Jahr 2020 beträgt die Stempelsteuer 1,5% und fällt bei dem Erwerb von Erstwohnimmobilien an. Jedoch für den Zeitraum vom 26.1.21 bis 31.12.21 gibt es eine Steuererleichterung von 95% aufgrund der Covid-19 Pandemie. Somit würde nur der Steuersatz von 0,075% anfallen.
Grunderwerbsteuer
Bei Wiederverkaufsimmobilien fällt Grunderwerbssteuer (ITP) an. Dieser Steuersatz ist wie folgt gestaffelt:
Bis 400.000€ fallen 8% vom Kaufpreis an die versteuert werden.
Zwischen 400.001€ und 600.000€ fallen 9% an die vom Kaufpreis versteuert werden.
Zwischen 600.001€ und 1.000.000€ fallen 10% an die vom Kaufpreis versteuert werden.
Über 1.000.000€ fallen 11% an die vom Kaufpreis versteuert werden.
Nachdem die Eigentumsübertragung stattgefunden hat, muss die Grunderwerbssteuer innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.
Wir empfehlen jedoch einen Steuerberater zu beauftragen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer (IBI- Impuesto sobre Bienes Inmuebles) wird auf den Wert von Land-/ und Stadtgrundstücken erhoben und auf der Basis des Katasterwertes kalkuliert. Die Grundsteuer wird jährlich an die jeweilige Gemeinde entrichtet. Diese liegt bei erschlossenen Grundstücken spanienweit zwischen 0,4% und 1,1% des Katasterwertes. Jedoch ist dies immer von der zuständigen Gemeinde abhängig. Bei unerschlossenen Grundstücken beträgt die Steuer zwischen 0,3% und 0,9%.
Einkommenssteuer
Wenn die Immobilie selbst genutzt wird oder auch nur zur Feriennutzung dient, zahlt man eine Einkommenssteuer (IRPF – Impuestos sobre la Renta de la Persona Física). Die Steuer beträgt 19% auf 1,1% des Katasterwertes.
Vermögenssteuer
Nichtresidenten zahlen zwischen 0,2% und 2,5% Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer für Residenten auf den Balearen liegt bei 0,28 bis 3,45%.
Wertzuwachssteuer
Beim Verkauf muss eine Wertzuwachssteuer (Plusvalia) gezahlt werden. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs eines Objektes, besteuern die Gemeinden den Wertzuwachs eines Grundstücks.
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