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Beantragung Vermietungslizenz – worauf kommt es an?

Geschrieben von Sandra am 18.07.2017

Das derzeitige Verfahren zur Beantragung der Vermietungslizenz, richtet sich nach dem Gesetz der Balearen 8/2012. Unbedingt notwendig ist:

1) DRIAT (Eidesstattliche Erklärung) und Anhang 6
2) Akkreditierung der Person und der Inhaberschaft
3) Zahlung der Gebühren:

a. 315.-€ bis zu 9 Plätzen
b. 35.-€ bei mehr als 9 Plätzen (maximal:12)

4) Zusätzliche Serviceleistungen (regelmäßige Reinigung der Behausung, Abholung am Flughafen etc.)
5) Gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung
6) Haftpflichtversicherung (300.000.-€)

Die zulässigen Typen haben stets maximal 6 Schlafplätze, 1 Badezimmer pro 3 Plätze, sowie für Zeiträume von < als 2 Monaten bei freistehenden Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften.
Die chronologische Abfolge der Gesetzesentwicklung:

Am 9. Dezember 2016 wurde im Amtsblatt der Balearen der Gesetzesentwurf zur Änderung des Tourismusgesetzes 8/2012 veröffentlicht. Am 7. April 2017 wurde der Gesetzesentwurf von der Regierung bewilligt und, mit einem Antrag zur schnellen Bearbeitung, an das Parlament geschickt. Es weist alles darauf hin, dass das Gesetz im Monat Juli (voraussichtlicher Stichtag ist der 18.) in Kraft treten wird. Allerdings wird es höchstwahrscheinlich erst ab Februar 2018 umgesetzt werden.

Die wichtigsten Neuheiten dieser Regelung wären:

• Vermarktung in Mehrfamilienhäusern (Mindestalter 5 Jahre, eigene Zähler etc.)
• Höchstgrenze an touristischen Plätzen
• Zoneneinteilung
• Nicht möglich, wenn eine städtebauliche Sanktion existiert oder im Fall von sozialen Wohnungsbau
• Einschränkungen bei geschütztem ländlichen Boden
• Die maximale Zahl an Plätzen, welche vermarktet werden können, werden durch die Bewohnbarkeitsbescheinigung bestimmt
• 1 Badezimmer für 4 Plätze
• Der Besitz des Energieausweises und die Mindestanforderungen sind vorgeschrieben
• Erhöhung der Mindeststrafe von 20.001 auf 40.000.-€
• Haftung seitens der Verantwortlichen des Mediums, über das die Behausung beworben wird und der Person, die die Anzeige in Auftrag gegeben hat

Nicht desto trotz, die Anträge für Vermietungslizenzen, welche bereits eingereicht wurden und bereits bearbeitet werden, richten sich nach dem Gesetz, welches zur Zeit des Antrages gültig war. Wie man bereits erahnen kann, stehen wichtige Änderungen in Bezug auf das touristische Modell, welches bis jetzt auf den Balearen existiert hat, an.
Vielen Dank für die Bereitstellung des Artikels an Illeslex - ASESORES JURÍDICOS - TRIBUTARIOS - LABORALES - CONSULTORES. ILLESLEX ABOGADOS ist eine Firma, die Rechts- und Steuerberatung in MALLORCA anbietet. Die beiden Gründungspartner JAVIER BLAS und GUILLERMO DEZCALLAR verfügen über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung und leiten ein Team von Fachanwälten mit hoher Spezialisierung in den verschiedenen Rechtsbereichen.

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