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Ferienvermietlizenz – Das offizielle Zertifikat „ETV“

Geschrieben von Sandra am 20.09.2019

Besitzer von bestehenden Ferienvermietlizenzen (ETV) können sich glücklich schätzen. Auch, weil es den Wert der Immobilie erhöht. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, müssen Sie die Lizenz beim Tourismusministerium der Balearenregierung beantragen. Es ist immer noch nicht einfach die Lizenz zu bekommen und es erfordert eine Menge Geduld aufgrund der vielen Sonderregelungen und der begrenzten Vergabe an Lizenzen.

Die Immobilie muss sich in einem Gebiet befinden, in dem die Vermietung gemäß Zonenplan möglich ist. Ein entsprechendes Zertifikat ist bei der Gemeinde zu beantragen, in der sich die Immobilie befindet. Handelt es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, muss zunächst die Eigentümerversammlung einer Vermietung zustimmen. Die Vermietung ist nur mit der erteilten Registrierungsnummer zulässig. Für die touristische Vermietung und Vermarktung von Immobilien auf Mallorca ohne gültige Ferienvermietlizenz werden Bußgelder von 20.000€ bis 40.000€ erhoben.

Es müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein um die Immobilie vermieten zu dürfen: Die Immobilie muss sich mindestens fünf Jahre im Privatbesitz befinden und es darf sich nicht um eine Sozialwohnung handeln. Zusätzlich muss sie über eine Wohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad) und einen Effiziensnachweis des Energieverbrauchs verfügen. Wenn sich Ihre Immobilie in einem Mehrfamilienhaus befindet, muss es über individuelle Wasser- und Stromzähler verfügen. Für vier Gästebetten soll es mindestens ein Badezimmer geben. Die Gesamtzahl der zu vermietenden Immobilien pro Eigentümer ist auf drei begrenzt.

Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, kann der Vermieter bei der mallorquinischen Gästebettenbörse Touristenplätze erwerben. Es wird jedoch jedes Gästebett in der Immobilie einzeln berechnet. Schließlich muss der Generaldirektion für Tourismus im Tourismusministerium die „Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität” vorgelegt werden. Dieses kann direkt im Ministerium beantragt und ausgefüllt werden oder aber direkt auf der Homepage als Download runter geladen werden.

Der Zonenplan unterteilt die Insel in verschiedene Bereiche. Es gibt zum Einen die touristisch „nicht-gesättigten” Orte, in denen die Vermietung grundsätzlich gestattet ist. In „gesättigten” Küstengemeinden darf nur unter bestimmten Voraussetzungen vermietet werden. In „fragilen” Orten im Inselinneren ebenfalls. Spezialregelungen gelten für den ländlichen Raum, der auch in verschiedene Kategorien mit strengeren und weniger strengen Auflagen unterteilt ist.

Ob eine Wohnung oder ein Haus legal vermietet wird, kann man in Zukunft per App kontrollieren. Mit der Registriernummer, dem Namen der Unterkunft und dem Standort sollen Urlauber per „Ferienvermietungscheck Mallorca” herausfinden können, ob das Urlaubsdomizil über eine gültige Genehmigung verfügt oder nicht.

Quelle: Mallorca Magazin Marketing

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