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Die Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz können bis Ende 2025 von der Steuer abgesetzt werden.

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Geschrieben von Krystian Matkiewicz am 6.03.2024
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Die Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz können bis Ende 2025 von der Steuer abgesetzt werden.

Die spanische Regierung hat beschlossen, die Fristen für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen durch Eigentümer und teilweise auch Mieter zu verlängern, wenn sie Renovierungsarbeiten an ihren Immobilien durchführen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Diese Steuerermäßigungen werden bei der Einkommensteuererklärung (IRPF) berücksichtigt.

Eine wesentliche Voraussetzung, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können, ist der Besitz eines Energieausweises, der vor und nach den Baumaßnahmen ausgestellt wird und die Steigerung der Effizienz belegt. Dies stellt oft eine Hürde dar, da nicht alle Eigentümer im Vorfeld der Sanierung die Bedingungen für den Steuerbonus kennen.

Das Problem des fehlenden Energieausweises ist weit verbreitet und bekannt. Allerdings kann ein Energieausweis rückwirkend ausgestellt werden, indem ein Fachmann den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Baumaßnahmen begutachtet. Diese Bescheinigung muss offiziell registriert werden, was ebenfalls eine Voraussetzung für die Anerkennung ist.

Das Gesetz sieht vor, dass die Ausweise vor und nach den durchgeführten Arbeiten ausgestellt werden müssen. Es bleibt jedoch fraglich, ob das Finanzamt flexibel genug ist, um einen nachträglich erstellten Ausweis anzuerkennen.

 

Die Steuervergünstigung umfasst drei Varianten:

20% der Kosten für Umbaumaßnahmen, die zu einer Reduzierung des Heiz- oder Kühlbedarfs eines Gebäudes führen: Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Es können maximal jährliche Investitionen von 5000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können von diesem Vorteil profitieren.

40% der Investitionen für Arbeiten, die den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien reduzieren: Der Verbrauch muss um mindestens 30 Prozent gesenkt werden oder die Energieeffizienzklasse A oder B erreicht werden. Auch hier gilt eine Obergrenze von 7000 Euro pro Jahr, und die Arbeiten müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Kosten absetzen.

60% der Ausgaben für weitere energetische Sanierungsarbeiten: Eigentümer, die bis zum 31. Dezember 2025 in Sanierungsarbeiten für Wohngebäude investieren, können diese Kosten absetzen. Pro Jahr können maximal 5000 Euro angerechnet werden, wobei diese bis zu einer Höchstgrenze von 15.000 Euro akkumuliert werden können.

 

Diesen Beitrag erstellte die Steuer- und Rechtskanzlei PlattesGroup mit Sitz in Palma de Mallorca.

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